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Mode- und Designrecht

Das Designrecht bezieht sich auf den Schutz der äußeren Form von Produkten. Es muss sich daher nicht nur um Produkte der Bekleidungs- und Modeindustrie handeln, sondern schutzfähige Produktdesigns kommen für die unterschiedlichsten Waren in Betracht, wie z.B. Möbel, Autos, Parfümflaschen, elektronische Geräte etc. 

Designs werden in erster Linie über die Geschmacksmustergesetze geschützt. Die für das Mode- und Designrecht in Betracht kommenden Regelungen sind jedoch nicht abschließend im Geschmacksmustergesetz geregelt. So kann etwa auch das allgemeine Vertragsrecht, das Wettbewerbsrecht und Markenrecht, aber auch das auf den ersten Blick eher fernliegende Patent- oder Urheberrecht relevant werden.

Nähere Einzelheiten zu den für das „Mode- und Designrecht“ relevanten Rechtsgebieten finden Sie unten unter den farblich hervorgehobenen Menüpunkten.

Unsere im „Mode- und Designrecht“ angebotenen Dienstleistungen finden Sie – abhängig von dem jeweiligen ausgewählten Rechtsgebiet – in dem rechts nebenstehenden Menü aufgelistet.

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